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   BVerwG, 15.05.1990 - 1 WB 24.90   

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https://dejure.org/1990,5152
BVerwG, 15.05.1990 - 1 WB 24.90 (https://dejure.org/1990,5152)
BVerwG, Entscheidung vom 15.05.1990 - 1 WB 24.90 (https://dejure.org/1990,5152)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Mai 1990 - 1 WB 24.90 (https://dejure.org/1990,5152)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde - Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Zulässigkeit eines Antrags - Vollziehung der angefochtenen Maßnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WBO § 3 Abs. 2 § 17 Abs. 1, Abs. 6 S. 3 § 21
    Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 08.11.1990 - 1 WB 86.89

    Alkoholverbot für Luftfahrzeugführer und Besatzungsangehörige der Bundeswehr

    Seinen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde hat der Senat durch Beschluß vom 15. Mai 1990 - 1 WB 24/90 - als unzulässig zurückgewiesen.
  • BVerwG, 28.11.1991 - 1 WB 74.91

    Vorzeitige Versetzung eines Berufssoldaten in den Ruhestands und Verhängung eines

    Die Beschwerdeakte des BMVg - P II 5 - 124/91 - und die Stammakten des Antragstellers, Hauptteile A, B und C sowie die Akte 1 WB 24.90 lagen dem Senat bei der Beratung vor.
  • BVerwG, 27.04.1993 - 1 WB 19.93

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde eines

    Diese Zulässigkeitsvoraussetzung muß vom Antragsteller in seinem Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde durch das Wehrdienstgericht ausdrücklich vorgetragen werden, andernfalls ist der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung als unzulässig zurückzuweisen (vgl. Beschluß vom 15. Mai 1990 - BVerwG 1 WB 24.90 - ; Böttcher/Dau, WBO, 3. Aufl., § 17 RdNr. 120).
  • BVerwG, 23.04.1993 - 1 WB 18.93

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde eines

    Diese Zulässigkeitsvoraussetzung muß vom Antragsteller in seinem Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde durch das Wehrdienstgericht ausdrücklich vorgetragen werden, andernfalls ist der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung als unzulässig zurückzuweisen (vgl. Beschluß vom 15. Mai 1990 - BVerwG 1 WB 24.90 - ; Böttcher/Dau, WBO, 3. Aufl., § 17 RdNr. 120).
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